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Offene Karten, einfache und einvernehmliche Regelungen: so klappt die Zusammenarbeit und beide Seiten haben Zweck, Inhalt und Umfang Ihrer Zusammenarbeit vereinbart. Natürlich können alle Verträge an Situation und Bedürfnisse angepasst werden …
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Fotovertrag Hochzeitsfotografie
Unser Vertragsentwurf für Fotoreportagen bei Hochzeiten, Events, Messen, Veranstaltungen etc. enthält nur einige wesentliche Regelungen. Bei Bedarf können/müssen Einzelheiten besprochen und vereinbart werden: sodass es einen für beide Seiten guten Vertrag gibt.
Wer Interesse hat einem professionellen Portrait-Fotoshooting oder einem bezahlten oder freien Shooting kann sich gern informieren und die entsprechenden Verträge (Model Release bzw. TfP Shooting-Vertrag) einsehen auf in-fluenz.de.
Fotovertrag über eine Hochzeitsreportage
Zwischen
xxx
und dem Fotografen Thomas Kupas
Lavesstraße 20/21, 30159 Hannover, Telefon 0179 5380490, E-Mail fotografie@in-fluenz.de
Der Fotograf wird (als Auftragnehmer) von xxx (als Auftraggeber) engagiert, um am (…), in der Zeit von (…), in (…) ihre Hochzeit fotografisch zu begleiten.
Die Auftraggeber wünschen dokumentarische Fotos von Get ready, kirchlicher/standesamtlicher Trauung, Gratulation, Empfang, Reden; Aufnahmen der Gäste, der Räume und Dekoration, von Details und Stimmungen sowie Brautpaar-Portraits und verschiedene Familien- und Gruppenfotos.
I Lichtbildmaterial
- Der Fotograf erstellt Digitalfotos mit (…) MP Größe und stellt dem Auftraggeber jpg-Dateien (im RGB-Farbraum) in 300 dpi Auflösung zum Download aus dem Internet oder auf Datenträger binnen (…) Tagen nach Ende der Veranstaltung zur Verfügung.
II Nutzungsrechte
- Der Fotograf überträgt dem Auftraggeber das einfach/ausschließliche – zeitlich, räumlich und inhaltlich eingeschränkte/uneingeschränkte – Nutzungsrecht an den Digitalfotos.
- Dem Fotografen wird eine nicht kommerzielle Verwendung der Fotos zu Werbe- und Präsentationszwecken in eigener Sache gestattet.
III Vergütung
- Der Fotograf erhält von den Auftraggebern ein Honorar in Höhe von ingesamt (…) Euro (inkl. ges. MwSt.) für eine Hochzeitsreportage von (…) Stunden Dauer. Das Honorar ist spätestens 14 Tage nach Übergabe der Fotos zu zahlen.
- Sagen die Auftraggeber die Veranstaltung kurzfristig (bis 14 Tage vor Beginn) ab oder verzichten sie kurzfristig auf die Dienste der Auftragnehmers, so erhält der Auftragnehmer ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars.
IV Haftungsausschluss, Schadenersatz
- Die Auftraggeber übernehmen in Fällen von Beschädigung oder Verlust keine Haftung für die vom Fotografen mitgebrachte Fotoausrüstung.
- Die Auftraggeber verzichten auf Schadenersatzforderungen für den Fall, dass der Fotograf aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder anderen, nicht grob fahrlässig herbeigeführten Gründen, den Auftrag nicht ausführen kann und es ihm nicht gelingt, für Ersatz zu sorgen.
- Für den Fall, dass die Veranstaltung wegen höherer Gewalt nicht stattfinden kann, verzichtet der Auftragnehmer auf ein Ausfallhonorar oder Schadenersatzforderungen.
V Sonstiges
- Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen.
Ort, Datum, Unterschrift Auftraggeber
Ort, Datum, Unterschrift Fotograf
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I Allgemeines
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
- „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Digitalfotos, Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
II Urheberrecht
- Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
- Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
- Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
- Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
- Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
- Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
- Negative und Rohdaten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe von Negativen oder Rohdaten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
III Vergütung, Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
- Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
- Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV Haftung
- Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Der Fotograf verwahrt die Negative oder Rohdaten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative drei Jahren nach Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an.
- Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Abzügen auf Papier nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
- Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
V Nebenpflichten
- Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI Leistungsstörung, Ausfallhonorar
- Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
- Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 2 (in Worten: zwei) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1.000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.
- Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen. 4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VII Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII Digitale Fotografie
- Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
- Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
IX Bildbearbeitung
- Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8UrhG.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
- Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X Nutzung und Verbreitung
- Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
- Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
- Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
- Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
- Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
- Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
XI Schlussbestimmungen
- Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
fotografie@in-fluenz.de
Thomas Kupas, Lavesstraße 20/21, 30159 Hannover
Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Shop
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und können vom Kunden geladen und gespeichert werden. Auf Wunsch können sie bei www.in-fluenz.de in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden.
I Geltung
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von fotografie@in-fluenz.de, Thomas Kupas, Lavesstraße 20/21, 30159 Hannover (im Folgenden: Auftragnehmer) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden sind unverbindlich.
II Angebot
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angaben in Werbetexten sind, soweit nicht anders vereinbart, nicht als zugesicherten Eigenschaften oder Garantien zu werten. Die Website www.in-fluenz.de ist kein Angebot. Auf die Bestellung des Kunden erhält dieser zunächst eine Eingangsbestätigung. Ein Vertrag kommt erst mit der Absendung der Ware oder durch eine Auftragsbestätigung zustande.
III Ausschluss des Widerrufsrechts
Ein Recht zum Widerruf des Auftrages nach § 312g Abs. 1 BGB (Widerrufsrecht) ist ausgeschlossen, da die bestellten Fotoprodukte nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder diese eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nummer 1 BGB).
IV Lieferbedingungen
Die Lieferzeit beträgt zwei Wochen ab Begleichung der Vorkasse, soweit nicht bei der Ware anders angegeben.
V Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
VI Preise, Versandkosten und Zahlung
Rechnungen sind, wenn nichts anders vereinbart, innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle von Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Beim Kauf durch einen privaten Verbraucher reduziert sich dies auf 5% über dem Basiszinssatz. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Die Höhe der Versandkosten ist im Onlineshop angegeben.
Eine Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
VII Zahlungsabwicklung
Um eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung von Bestellungen zu ermöglichen, wird die Abwicklung von Zahlungen durch die Fotografen Online Service GmbH übernommen.
VIII Rechte nach dem UrhG
Fotos genießen Schutz nach dem UrhG. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart gilt: Der Käufer erhält beim Erwerb von Fotos lediglich ein Papierexemplar. Es ist ihm – unbeschadet der Schranken des UrhG – nicht gestattet, das Foto zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten oder in sonst einer Weise körperlich oder unkörperlich zu verwerten. Beim Erwerb einer Bilddatei ist ihm gestattet, diese für den eigenen privaten Gebrauch zu vervielfältigen. Weitere Nutzungen bedürfen des gesonderten Erwerbs von Nutzungsrechten.
IX Mängelrüge und Gewährleistung
Bei allen Waren aus unserem Shop bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt – gegenüber Nichtverbrauchern nach der Wahl des Auftragnehmers – Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung nach angemessener Frist zweimal fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurück treten oder Minderung verlangen.
X Allgemeine Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem ProdHG bleibt unberührt.
XI Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Hannover. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
XII Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
fotografie@in-fluenz.de
Thomas Kupas, Lavesstraße 20/21, 30159 Hannover